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Markt in Aldenhoven

Nach den Erkenntnissen der modernen Archäologie geht die Geschichte Aldenhovens bis in die Zeit der Rössener Kultur zurück, also auf den Zeitraum von 4.000 Jahre vor Christus. Dies ist durch Ausgrabungen von bandkeramischen Rössener-Siedlungen in den sechziger Jahren in Aldenhoven und Niedermerz wissenschaftlich nachgewiesen worden. Bedeutung erhielt Aldenhoven durch seine Lage an drei wichtigen Römerstraßen, und zwar Aachen-Jülich, Düren-Tüddern, Verviers-Limburg-Düsseldorf.

Diese besondere verkehrsmäßige Lagegunst hat wohl seinerzeit die Römer veranlaßt, sich im Raum Aldenhoven anzusiedeln. Was ursprünglich nur Vermutung war, ist später durch Funde eindeutig nachgewiesen worden. Ausgrabungen in den Jahren 1938/39 weisen fränkische Siedlungen im 6. und 7. Jahrhundert im Siersdorfer Raum nach.

Die jüngsten urkundlichen Nachrichten über Aldenhoven und die heute eingemeindeten Orte stammen aus der Zeit um die Jahrtausendwende. Wissenschaftlich nachweisbar ist der Ort Aldenhoven für das Jahr 922. In einer einwandfrei überlieferten Urkunde vom 11.08.922 weist Hermann I. von Köln den Nonnen aus Gerresheim das Kölner Ursulastift zu, hierzu gehörte ein in der Urkunde genau beschriebenes Gelände im namentlich aufgeführten Aldenhoven.

Im Zentralort erinnert uns heute noch der "Alte Turm" an die im 15. Jahrhundert errichteten Festungsanlagen. Aldenhoven ist seit 1654 Marienwallfahrtsort.



Aldenhoven und Napoleon

Weltgeschichtliche Bedeutung erlangten die beiden Schlachten bei Aldenhoven in den Jahren 1793 und 1794. Aldenhovens Name ist noch heute im Triumpfbogen von Paris mit der Jahreszahl 1794 unter all den Orten aufgeführt, an denen Napoleons Truppen siegreich blieben.

Die Lage Aldenhovens an wichtigen Verkehrswegen, die eigene Gerichtsbarkeit und Finanzhoheit, Marktrechte, Mannkammer und die "befestigte Freiheit" lassen die bedeutende Rolle der "Markfeste Aldenhoven" im späteren Mittelalter erkennen. Verschiedene Quellennachweise lassen die Vermutung zu, daß Aldenhoven früher Stadtrechte besessen haben muß, wenn dies auch nicht durch ein entsprechendes Dokument beurkundet ist.